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EU-Datenschutz-Grundverordnung

Der Bügerschützen und Heimatverein Dörenthe von 1927 e.V.  (BSH)

informiert

seine Mitglieder über Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins.

Am 25. Mai 2018 treten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG) in Kraft. Damit verbunden sind Veränderungen der Rechtslage im Bereich des Datenschutzes, die es auf Seiten von Vereinen und Verbänden zu beachten gilt.

Grundlegend keine Änderungen

Da in Deutschland traditionell ein hohes Datenschutzniveau und ausdifferenziertes Regelwerk gelten und die Systematik der neuen EU-Regelungen sich daran orientieren, wird sich grundlegend wohl nicht viel ändern. Seien es die Grundlagen für die Datenverarbeitung (zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Generalklausel oder Einwilligung der Betroffenen), die Grundprinzipien (zum Beispiel Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz), die technischen und organisatorischen Maßnahmen oder die Rechte der betroffenen Personen: Wenn Sie sich bereits bislang mit dem Datenschutz beschäftigt haben, wird Ihnen vieles bekannt und vertraut vorkommen.

 

Als  Vorstand des BSH, also „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO, müssen wir nun prüfen, welche Maßnahmen in Abhängigkeit der Größe, Art und Struktur unseres Vereins ergriffen werden müssen, um den datenschutzrechtlichen Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG ausreichend Rechnung zu tragen.

Durch einen Vorstandsbeschluss wird nun ein entsprechender Prozess eingeleitet, mit dem wir dokumentieren, dass wir uns um das Thema kümmern und alle Vorgaben umgesetzten.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gibt bei uns im Verein einen Ansprechpartners für das Thema „Datenschutz“.

Der Datenschutz betrifft personenbezogene Daten. Das sind alle Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse. In Vereinen betrifft das z.B. vor allem Mitglieder, daneben aber auch Spender, Klienten oder Kunden. Typischerweise erhoben werden z.B. Name und Anschrift, Kommunikationsdaten, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Bankverbindung, Wettkampfdaten, Klasseneinteilung, Lizenzen, Ehrungen, Zweitvereine sowie evtl. Daten im Zusammenhang mit dem Waffenrecht. All das sind personenbezogene Daten. Die Art der Erfassung (digital oder auf Papier) spielt dabei keine Rolle.

 

Ist für alle personenbezogenen Daten die Zulässigkeit der Verarbeitung geprüft worden?

Eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nicht erforderlich, soweit der Verein personenbezogene Daten für folgende Zwecke erhebt, verarbeitet und nutzt:

-       Verfolgung der Vereinsziele (siehe Satzung, in der Regel also u.a. die Daten zur Organisation und Durchführung von eigenen oder übergeordneten Sportwettbewerben)

-       Betreuung und Verwaltung der Mitglieder (wie etwa Name, Anschrift, in der Regel auch das Geburtsdatum, ferner Bankverbindung, Bankleitzahl und Kontonummer, erhaltene Ehrungen, Lizenzen, Aufzeichnung von Schießtätigkeit, Ergebnislisten von Wettbewerben, aber beispielsweise auch Daten für Versicherungsverträge zugunsten der Vereinsmitglieder)

-       berechtigtes Interesse des Vereins (beispielsweise statistische Informationen zu den Mitgliedern, um den Verein oder den Dachverband weiterzuentwickeln und zu organisieren [z.B.: Auswertung über Teilnahmen an Trainingsveranstaltungen, Vereinschronik, Organisation von vereinsinternen Arbeitseinsätzen, Daten für Spendenaufrufe zur Erreichung der eigenen Ziele des Vereins, Datenübermittlung an Dachverbände soweit diese dort benötigt werden, um die Vereinsziele des übermittelnden Vereins oder um die Ziele des Dachverbandes zu verwirklichen]),

sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person entgegenstehen.

 

 

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